Die Informationssteuer, die die Erbschaftsteuer ab dem 01. August 2008 ersetzt, wird als “Geschenkmeldesteuer” bezeichnet. Diese wird auf alle Geschenke, Spenden, Zuschüsse über 50.000 € zwischen Verwandten und über 15.000 € zwischen Nicht-Verwandten erhoben. Gelegentliche Geschenke über 1.000 € unterliegen ebenfalls der Schenkungssteuer. Ein gemeinsames Testament darf nur von Ehegatten oder eingetragenen Partnern vorgenommen werden (Art. 586 BGB). Wenn der Verstorbene nicht von einem Ehegatten, einem eingetragenen Partner oder irgendwelchen Kindern überlebt, dann erben die Eltern des Verstorbenen und ihre Nachkommen (die Geschwister des Verstorbenen) (Sections 735 und 736 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches). Ein Erbe, der in der Lage ist, sein Erbrecht bei Annahme des Erbes hinreichend nachzuweisen, ist berechtigt, das ererbte Vermögen zu nutzen und zu verwalten und das Erbe zu vertreten, es sei denn, das Nachlassgericht hat etwas anderes bestimmt; wenn dies für mehr als eine Partei gilt, machen alle Parteien dieses Recht gemeinsam wahr, es sei denn, sie vereinbaren etwas anderes (Art. 810 Abs.
1 BGB). Eheverträge und Vorverträge können jederzeit während der Eheschließung abgeschlossen werden. Eheverträge, die vor der Ehe geschlossen werden, gelten nur unter der Bedingung der späteren Eheschließung. Die Eheverträge und Vorverträge treten in Übereinstimmung mit ihrem Zweck entweder sofort (z. B. eine Vereinbarung einer Eigentumsgemeinschaft inter vivos) oder erst nach dem Tod eines Ehegatten (Eigentumsgemeinschaft im Todesfall) oder ab der Scheidung (Vorvertrag) in Kraft. Als Anwaltskanzlei in Wels beraten wir sowohl österreichische als auch ausländische Mandanten im Bereich des Erbrechts und unterstützen Sie (als Erbe, Begünstigter, Lechatoder oder Gläubiger) bei der Geltendmacht Ihrer Forderungen und bei der Abwehr ungerechtfertigter Forderungen. Wir helfen Ihnen bei der Planung Ihres Anwesens. In diesem Zusammenhang beraten wir sie bei der Einrichtung einer testamentarischen Verfügung oder bei der Durchführung eines erblichen Verzichts. Die zwingenden Erbschaftsvorschriften werden oft im letzten Testament nicht ausreichend berücksichtigt, was zu einem Streit nach dem Tod führt, der manchmal vor Gericht endet. Österreichische Gerichte sind immer zuständig, wenn es um Erbrechte für in Österreich bewohnbar eiternde Immobilien geht (auch wenn, wie oben erwähnt, ausländisches Materielles Recht anwendbar ist). Jede Ausgänglichkeit der allgemeinen Regel gilt nur für Immobilien (Immobilien), nicht für andere Teile des Vermögens (bewegliches Eigentum), die in die Zuständigkeit des Landes fallen, in dem der Betrüger Bürger ist.
Die Erben haften für die Schulden des Verstorbenen. Erklärt ein potenzieller Erbe jedoch eine bedingte Annahmeerklärung (Inventar des Vermögens), so haftet er nur bis zum Wert der Erbschaft. Nach geltendem österreichischem Recht gibt es keine Erbschaftsteuer. Erbt der Erbe jedoch Immobilien, so ist die Grunderwerbsteuer fällig. Die Kosten eines Justizkommissars, der den Erbfall verwaltet, hängen vom Wert des Nachlasses ab, der als Grundlage für die Berechnung der Gebühren dient. Darüber hinaus wird eine Gerichtsgebühr in Höhe von 0,5% fällig. Sie wird anhand des Wertes des Nachlasses als Steuergrundlage berechnet. Nach österreichischem Recht muss ein Teil des Nettonachlasses des Erblassers (gesetzlicher Teil) nahen Verwandten vorbehalten sein, die zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers am Leben sind. Infolgedessen darf der Erblasser über einen solchen gesetzlichen Teil nicht frei verfügen. Hier sind die Schritte zur Regelung der Nachfolge, d.h. der Vermögensübertragung nach dem Tod einer Person, festgelegt.
Die amtlichen Handlungen werden von einem vom Nachlassgericht bestellten Gerichtskommissar ausgeführt. Für die meisten Teile kann die Durchführung der notwendigen Schritte durch schriftliche Petitionen ohne Notar durchgeführt werden. Als Rechtsanwälte in Wels erstellen und beaufnehmen wir gerne Heiratsanträge und beraten sie dazu – insbesondere zu den Themen Erb- und Erbverträge.
